Donnerstag, 14. Juli 2016

Klage der Kommission gegen Polen


 
 

Polen hat im Fall der Wasserrahmenrichtlinie verloren

Der Europäische Gerichtshof hat Polen heute für schuldig erkannt, die Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie nicht umgesetzt zu haben.
 
 
Die Europäische Kommission (EK) hat Polen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg für die Nichterfüllung der Verpflichtung zur richtigen Anwendung der Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie angeklagt. Der EK wies auch darauf hin, dass Polen die Vorschriften der WRRL nicht an die Landesgesetzgebung angepasst hat und damit gegen die Verpflichtungen aus dem EU-Recht verstößt.

Die im Jahr 2000 angenommene EU- Direktive legte den Bereich der gemeinschaftlichen Tätigkeit im Rahmen der Wasserpolitik fest. Ihr Ziel ist vor allem der Schutz und die Verbesserung des Zustandes von Grundwasser und Oberflächengewässern, sowie der Wasser- und Landökosysteme. Die Direktive fördert die nachhaltige Wasser-Nutzung und strebt die Verbesserung des ökologischen Zustands durch eine schrittweise Reduzierung von Verschmutzungen, die Beschränkung des Eintrags schädlicher Substanzen sowie von Emissionen gefährlicher Verbindungen an. Nach Meinung des Gesetzgebers kann dieses Ziel nur durch das gemeinsame Handeln aller EU-Länder erreicht werden.

Die EK befindet, dass Polen seiner Pflicht zur Annahme der Vorschriften des EU-Wasserrechts nicht nachkommt. Schon 2008 hat die EK eine Aufforderung zur Beseitigung von Fehler und zur Durchführung von Maßnahmen mit dem Ziel die Unstimmigkeiten so zu berichtigen, dass alle Vorschriften der Richtlinie entsprechend beachtet werden, eingereicht. Polen hat Schritte in Richtung Verbesserung der Mängel und bei der Transposition der Vorschriften der Direktive vorgenommen, jedoch hält die EK die Bemühungen für unzureichend. Im Jahr 2014 reichte sie eine Klage beim Europäischen Gerichtshof ein.

Die EK wirft Polen u.a. unvollständige und falsche Übertragung der in der Direktive enthaltenden Definitionen in die Vorschriften des polnischen Rechts und die Vernachlässigung der Pflicht zum Monitoring von Schutzgebieten vor. Die Direktive legt den Mitgliedsstaaten die Verpflichtung zum Monitoring des ökologischen Zustandes von Grundwässern, Oberflächengewässern sowie von Schutzgebieten durch die Schaffung und Anwendung von Monitoringprogrammen auf. Die Kommission hat anerkannt, dass Polen tatsächlich die Qualität des Badewassers und der Trinkwasserentnahmestellen überwacht, jedoch nicht die Wasserqualität in geschützten Lebensräumen sowie der wilden Flora und Fauna, also in den Natura 2000 Gebieten, überwacht.

Die EK beschuldigt Polen auch dafür, dass es die Vorgaben, die die Mitgliedsländer zur Aufnahme des Berichts über die Pläne zur Umsetzung der Grundlagen zur Wasserkosten-Rückerstattung in die Wasserbewirtschaftungspläne verpflichten, nicht in Landesrecht übernommen hat. Polen hat auch nicht die Vorschriften zu restriktiveren Emissionskontrollen eingeführt. Und das ist nach Meinung der EU-Institutionen, eine Schlüsselvorgabe zur Realisierung der Ziele der Direktive, weil sie erlaubt die Umweltgefahren zu kontrollieren, wie z.B. ein starkes Vorkommen von Grünalgen landwirtschaftlichen Ursprungs in den Gewässern. Außerdem verpflichtet es die Mitgliedstaaten restriktivere Emissionskontrollen zu bestimmen, wenn die EU-Vorgaben sich als unzureichend erweisen.

Polen wurde auch dafür angeklagt, dass es keine entsprechenden schnellen Monitoring-Methoden für den ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers beschrieben hat.

Der Europäische Gerichtshof hat allen von der Europäischen Kommission vorgebrachten Anschuldigungen zugestimmt und hält die Klage für begründet. Im heutigen Urteil erklärt er, dass Polen faktisch nicht die Verpflichtung zur Übertragung ausgewählter WRRL-Vorschriften erfüllt hat und auf diese Weise gegen die aus der Direktive hervorgehenden Verpflichtungen verstoßen hat.

Zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshof muss der polnische Umweltminister morgen Stellung beziehen.

(MK)