Polen hat im Fall
der Wasserrahmenrichtlinie verloren
Der
Europäische Gerichtshof hat Polen heute für schuldig erkannt, die Vorschriften
der Wasserrahmenrichtlinie nicht umgesetzt zu haben.
Die Europäische
Kommission (EK) hat Polen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg für die Nichterfüllung der
Verpflichtung zur richtigen Anwendung der Vorschriften der
Wasserrahmenrichtlinie angeklagt. Der EK wies auch darauf hin, dass Polen die
Vorschriften der WRRL nicht an die Landesgesetzgebung angepasst hat und damit gegen
die Verpflichtungen aus dem EU-Recht verstößt.
Die im Jahr 2000
angenommene EU- Direktive legte den Bereich der gemeinschaftlichen Tätigkeit im
Rahmen der Wasserpolitik fest. Ihr Ziel ist vor allem der Schutz und die
Verbesserung des Zustandes von Grundwasser und Oberflächengewässern, sowie der
Wasser- und Landökosysteme. Die Direktive fördert die nachhaltige
Wasser-Nutzung und strebt die Verbesserung des ökologischen Zustands durch eine
schrittweise Reduzierung von Verschmutzungen, die Beschränkung des Eintrags
schädlicher Substanzen sowie von Emissionen gefährlicher Verbindungen an. Nach
Meinung des Gesetzgebers kann dieses Ziel nur durch das gemeinsame Handeln
aller EU-Länder erreicht werden.
Die EK befindet,
dass Polen seiner Pflicht zur Annahme der Vorschriften des EU-Wasserrechts
nicht nachkommt. Schon 2008 hat die EK eine Aufforderung zur Beseitigung von
Fehler und zur Durchführung von Maßnahmen mit dem Ziel die Unstimmigkeiten so
zu berichtigen, dass alle Vorschriften der Richtlinie entsprechend beachtet
werden, eingereicht. Polen hat Schritte in Richtung Verbesserung der Mängel und
bei der Transposition der Vorschriften der Direktive vorgenommen, jedoch hält
die EK die Bemühungen für unzureichend. Im Jahr 2014 reichte sie eine Klage
beim Europäischen Gerichtshof ein.
Die EK wirft Polen
u.a. unvollständige und falsche Übertragung der in der Direktive enthaltenden
Definitionen in die Vorschriften des polnischen Rechts und die Vernachlässigung
der Pflicht zum Monitoring von Schutzgebieten vor. Die Direktive legt den
Mitgliedsstaaten die Verpflichtung zum Monitoring des ökologischen Zustandes
von Grundwässern, Oberflächengewässern sowie von Schutzgebieten durch die
Schaffung und Anwendung von Monitoringprogrammen auf. Die Kommission hat anerkannt,
dass Polen tatsächlich die Qualität des Badewassers und der Trinkwasserentnahmestellen
überwacht, jedoch nicht die Wasserqualität in geschützten Lebensräumen sowie
der wilden Flora und Fauna, also in den Natura 2000 Gebieten, überwacht.
Die EK beschuldigt
Polen auch dafür, dass es die Vorgaben, die die Mitgliedsländer zur Aufnahme des
Berichts über die Pläne zur Umsetzung der Grundlagen zur Wasserkosten-Rückerstattung
in die Wasserbewirtschaftungspläne verpflichten, nicht in Landesrecht
übernommen hat. Polen hat auch nicht die Vorschriften zu restriktiveren
Emissionskontrollen eingeführt. Und das ist nach Meinung der EU-Institutionen,
eine Schlüsselvorgabe zur Realisierung der Ziele der Direktive, weil sie
erlaubt die Umweltgefahren zu kontrollieren, wie z.B. ein starkes Vorkommen von
Grünalgen landwirtschaftlichen Ursprungs in den Gewässern. Außerdem
verpflichtet es die Mitgliedstaaten restriktivere Emissionskontrollen zu
bestimmen, wenn die EU-Vorgaben sich als unzureichend erweisen.
Polen wurde auch
dafür angeklagt, dass es keine entsprechenden schnellen Monitoring-Methoden für
den ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer und des
Grundwassers beschrieben hat.
Der Europäische
Gerichtshof hat allen von der Europäischen Kommission vorgebrachten Anschuldigungen
zugestimmt und hält die Klage für begründet. Im heutigen Urteil erklärt er,
dass Polen faktisch nicht die Verpflichtung zur Übertragung ausgewählter WRRL-Vorschriften
erfüllt hat und auf diese Weise gegen die aus der Direktive hervorgehenden Verpflichtungen
verstoßen hat.
Zu dem Urteil des
Europäischen Gerichtshof muss der polnische Umweltminister morgen Stellung
beziehen.
(MK)
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